Japanisch KIKU SENTOU SHISUTEMU bedeutet: wirksames Kampfsystem.
Es ist daher ein effektives und sehr wirksames Kampfsystem, was zur Selbstverteidigung für den Ernstfall konzipiert wurde. Es beruht auf natürliche Reflexe und ist auch unter psychischen Druck anwendbar.
OCS beinhaltet einfache Techniken des „Strassenüberlebenskampfes“ und ist multi-funktional -auch für verschiedene Zielgruppen wie den Sicherheits-/Einsatzkräften von Polizei, Security, Safety-guards, pp.- einsetzbar. Dem wird durch spezielle Konzepte und Erfahrung Rechnung getragen.
Dieser Bereich ist für jedermann konzipiert. Die relativ einfachen Techniken erreichen mit minimalem Aufwand maximalen Erfolg, weil sie bei geringem Trainingsaufwand schnell abrufbar sind und dabei gezielt empfindliche Körperstellen attackieren. Das OCS kommt mit wenigen Basistechniken aus und ist multifunktionell anwendbar. Sie decken den Umgang mit Angriffen aus verschiedenen Richtungen und Distanzen (Tritt-, Schlag-, Griff- und Bodentechniken) und/oder durch mehrere Angreifer sowie die Abwehr unbewaffneter („leere Hand“) als auch bewaffneter Angriffe (z.B. Messer, Stöcke, Schusswaffen, usw.) ab. Es beinhaltet auch den Umgang mit Waffen, die im alltäglichen Leben durch jedermann (Gürtel, Stock, Schirm, Schlüssel, Messer, usw.) oder offiziellen Sicherheits- und Einsatzkräfte (MES, usw.) legal eingesetzt werden können. Um möglichst realitätsnah zu sein, wird die „bewaffnete und unbewaffnete“ Verteidigung unter allen denkbaren Umständen und in den verschiedensten Situationen (drinnen/draußen, stehen/sitzen/ liegen, dunkel/hell, trocken/nass, usw.) trainiert. Letztlich geht es um das „reine Überleben“!
Dieser Bereich ist speziell für Sicherheits- und Einsatzkräfte wie die Polizei, Militärpolizei und andere offizielle Sicherheitsorgane konzipiert. Als Basis dienen die Techniken des „Street Survival Combat“. Darauf aufbauend werden für diese Zielgruppe taktische Kampftechniken zur Durchsetzung gesetzlicher Maßnahmen (z.B. Festnahmen, Durchsuchung, Abtransport, usw.) im jeweiligen Umfeld (z.B. zu zweit) der entsprechenden Situationen auch unter Einbeziehung der nötigen Einsatzmittel (z.B. Dienstwaffe, RSG, MES, Handfessel, usw.) realitätsnah geübt.
Dieser Bereich ist für spezielle Einsätze offizieller Sicherheitskräfte wie die Polizei, das Militär und andere Einsatzkräfte konzipiert. Die Akzente sind auf Dynamik und Realitätsbezogenheit des Einsatzkampfes gelegt. Ausdauer-, Stress- und Aggressionsdrills bilden die Grundlage. Integriert sind zudem Kurz- und Langwaffentraining, und Neutralisationstechniken. Man wird in die Lage versetzt, im Einsatz jeden Gegner schnell und mit instinktiven Bewegungen zu neutralisieren. Ziel ist es dabei, bestimmte Aufträge und Maßnahmen – ggf. auch ohne Einsatz von Schusswaffen – schnell und professionell ausführen zu können.
Dieser Bereich gehört zum OPERATIONAL COMBAT und beinhaltet auch das Verteidigungsschießen (DEFENSIVE SHOOTING) und ist ebenfalls für unterschiedliche Zielgruppen konzipiert.
DEFENSIVE SHOOTING COMBAT
(„Schießen zum Verteidigungskampf“ ~ Verteidigung mit Schusswaffen)
(Taktisches Verteidigungsschießen für Sicherheits- und Ordnungskräfte)
Zu einem effektiven Schießtraining, einer praxisnahen Ausbildung gehören individuell angepasste und zielgruppenorientierte Trainingspläne und Übungsabläufe, die den realistischen Schusswaffeneinsatz simulieren.
Dabei sollten die persönlichen Erfordernisse (Gründe zum Führen einer Schusswaffe) und die realistischen Gegebenheiten (z. B. Deckungsmöglichkeiten, Anzahl der Angreifer, Stress, Positionen liegend / kniend / stehend, Bewegungen p.p.) genauso berücksichtigt werden, wie die äußerlichen Gegebenheiten (Lichtverhältnisse wie Sonne, Dunkelheit, künstliches Licht, Wind, Regen p.p.).
Das Training sollte daher neben Übungen zur Förderung der Handhabungs- und Treffsicherheit auch Übungen im Umgang mit Schusswaffen bei Taschenlampenlicht, hinter Deckungen, aus der Bewegung sowie mit Körperkontakt z. B. aus der 360°-Sicherung u. a. enthalten, wenn man eine Schusswaffe zur Verteidigung einsetzen muss!
Voraussetzungen zum Verteidigungsschießen sind:
In Deutschland steht diese Art des Waffentrainings nur vergleichsweise wenigen Menschen offen. Denn das Waffengesetz erlaubt dieses praxisorientierte Üben lediglich Jägern, Waffenschein-Inhabern und anderen zum Führen einer Waffe berechtigten Bürgern. Berechtigt sind Personen, die nach § 23 AWaffV ein besonderes Bedürfnis haben. Hierzu zählen: Waffenschein-Inhaber, berechtigte Bewacher, Personenschützer, nationale und internationale Sicherheits- und Ordnungskräfte / -dienste, Polizeibeamte, Militär-Polizei usw. Die Unfallverhütungsvorschrift verlangt beispielsweise von Waffenträgern im Sicherheitsgewerbe ein regelmäßiges Schießtraining und die jährliche Überprüfung der Waffensachkunde.